Der Markenschutz beim Elo®

Sicherlich habt ihr Euch schon gefragt, was das ® beim Elo®  zu bedeuten hat.

 

Der Elo® wurde markenrechtlich geschützt, da ausschließlich lizenzierte Züchter und nur zugelassene Zuchthunde zur Zucht des Elo® berechtigt sind.
Und das auch nur dann, wenn sie der Elo® Zucht- und Forschungsgemeinschaft (EZFG) e. V. angehören und die Zuchthunde durch einen ausgebildeten Zucht- und Wesensrichter der EZFG e.V. beurteilt wurden.

Ausschließlich die Nachkommen dieser Hunde dürfen als Elo®  bezeichnet werden! Alle anderen Nachkommen eines Elo®, auch aus Elo® x Elo®-Verpaarungen sind daher keine Elo® und dürfen auch nicht als solche bezeichnet und abgegeben werden!
Alle Elo®-Züchter und deren Zuchthündin(nen),
sowie alle Deckrüden haben die strengen
Richtlinien unserer Zucht- und Körordnung (ZKO)
mit ihren hochgesteckten Auflagen zu erfüllen,
damit dem Gedanken des erbgesunden Familienhundes Rechnung getragen werden kann. Dies stellt auch einen Schutz für den Welpenkäufer dar.


Edith & Hans-Jürgen Häfker

 

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juergen.edith.haefker@gmail.com